Laut Buschenschankrecht, von Joseph II. 1784 verordnet, durfte ein Heuriger noch bis weit ins 20. Jahrhundert nur jungen, eben heurigen Wein ausschenken und nur kleine Speisen anbieten. Inzwischen wird den Ansprüchen der Heurigenbesucher fast uneingeschränkt entsprochen. Es wird Wein verschiedener Erntejahre ausgeschenkt und es gibt ein vielfältiges Speiseangebot.
Aufrecht geblieben ist die Gemütlichkeit in heimeligen Heurigenlokalen und besonders schönen Winzerhöfen. Es gibt kaum einen anderen Gaststättentyp wo so viel gelacht, gescherzt und manchmal auch gesungen wird, wie beim Heurigen. Ein Besuch beim Heurigen kann heute noch die in alten Wiener Liedern besungene Weinseligkeit nachvollziehbar machen.
Eine Übersicht der Aussteckzeiten aller Heuriger in Bad Vöslau finden sie auch in den Serviceseiten: "Ausg'steckt is'"